BU: Maßstab für BU ist letzter Beruf
Nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund muss ein Berufswechsel schon vollzogen sein, um als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit (BU) herangezogen werden zu können (Az.: 2 O 501/07). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der am ersten Arbeitstag auf dem Weg zu einem Kunden verunglückte und in der Folge für körperliche Arbeit berufsunfähig war. In seinem neuen Job wurde
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