Altersvorsorge im öffentlichen Dienst muss sich ändern
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (IV ZR 74/06) entschied ist die Berechnung der tariflich festgelegten Startvorschriften für die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst grundsätzlich verfassungsgemäß, aber andere Punkte der Regelung wie die ungleiche Behandlung von langjährigen und rentenfernen Anwärtern sind nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht verfassungskonform. Bei der Berechnung der Rente im öffentlichen Dienst wird das so
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