Bei Abwesenheit Fenster schließen
Wenn durch ein gekipptes Fenster eingebrochen wird, kann die Hausratversicherung in bestimmten Fällen die Kostenübernahme für den Schaden verweigern. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 11 O 205/06) aus dem letzten Jahr. Im konkreten Fall hatte der Kläger sein Schlafzimmerfenster in Kippstellung belassen, als er für 10 Stunden die Wohnung verließ. In der Zwischenzeit sind
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