Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 400 Euro angehoben
Unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen haben in der Vergangenheit oft zu Verwirrung geführt, deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner unter 65 Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 auf 400 Euro monatlich angehoben. Somit wurde die Grenze an die des Minijobs angeglichen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit.¬† Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Altersrenten und Renten, die wegen voller Erwerbsminderung
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