Angst vor anstürmendem Hund reicht für Tierhalter-Haftung
Schon der Schreck beim Anblick eines ausgewachsenen Schäferhundes kann ausreichen, eine betagte Radfahrerin aus der Bahn zu werfen. Selbst wenn zwischen dem Tier und dem Fahrrad noch mindestens drei Meter Abstand waren, hatte ein Hundehalter für den Sturz einer 78-jährigen Frau bei deren missglückten Absteigversuch vom Fahrrad zu haften. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az. 12 U 94/07). Die
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