Durch Kinder verursachte Unfälle im fließenden Verkehr
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Autofahrer für den Schaden, der durch einen Achtjährigen an seinem Auto verursacht wurde, selbst aufkommen (BGH, Az. VI ZR 42/07). Im konkreten Fall hatte ein Kind auf dem Gehweg gespielt und plötzlich sein Fahrrad losgelassen, das auf die Straße rollte und ein fahrendes Auto rammte. Es entstand ein Schaden in Höhe von 1483,27
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