Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Betriebsfeiern
Wer zahlt, wenn bei einer Betriebsfeier ein Unfall geschieht? Antwort: die gesetzliche Unfallversicherung. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss es sich um eine ‚"echte" Betriebsfeier handeln, die tatsächlich vom Arbeitgeber oder wenigstens mit seiner ausdrücklichen Billigung ausgerichtet wird. Die Einladung muss zudem entweder für alle Beschäftigten des Unternehmens oder für alle Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung gelten.
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