Private Weiterfahrt beendet den Dienst
Ein Arbeitnehmer ist zwar auf dem Weg zur und auch von der Arbeitsstelle gesetzlich unfallversichert, was jedoch nicht mehr gilt, wenn man nach einer Dienstfahrt im entfernt gelegenen Appartement der Ehepartnerin übernachtet und auch das Wochenende verbringt, um von dort aus nach dem Wochenende wieder zur Arbeit zu fahren (in diesem Fall von Aachen nach Hannover, wo der Wohnsitz der
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