Unfallversicherung muss nicht auf Fristen hinweisen
Eine Unfallversicherung ist nicht verpflichtet ein Unfallopfer darauf hinzuweisen, dass es eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden muss. So entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Unfallversicherung anhand der Unterlagen erkennen kann, dass dem Versicherungsnehmer eine Invalidität droht (Aktenzeichen: 5 U 222/06-37). Mit einem in der Zeitschrift OLG-Report
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