Unfallversicherung zahlt nicht bei Somatisierungsstörungen
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin muss eine Unfallversicherung nicht für alle Folgen eines Unfalls aufkommen, z.B. nicht für Somatisierungsstörungen (AZ: 7 O 495/04). Hierbei handelt es sich um Erkrankungen bzw. Symptome, bei denen keine organische Ursache festgestellt werden kann und auch keine dauerhaften organischen Schäden nach sich ziehen. Sie können unter anderem nach einem Unfall auftreten. Im konkreten Fall
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