Gesetzlich unfallversichert im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass jeder Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall sowie bei einer Erkrankung an einer Berufskrankheit unterliegt jeder, der ein solches Freiwilliges Jahr absolviert, im Im- und Ausland dem Schutz der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Der
Weiterlesen