Beschwerden nach Unfall müssen nachweislich auf Unfall zurückzuführen sein
Die Unfallversicherung muss nur dann zahlen, wenn die nach einem Unfall auftretenden Beschwerden nachweislich nur auf den Unfall zurückzuführen sind. Das geht aus einem erst kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Oktober 2007 (Az.: 20 U 215/06) hervor. Im konkreten Fall war ein Mann bei einem Sturz auf der Treppe einer Fahrzeuggrube auf den Rücken gefallen wobei
Weiterlesen