Besteuerung von Beiträgen und Leistungen einer Gruppen-Unfallversicherung
Nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs dürfen nur die Beiträge für eine vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppen-Unfallversicherung und nur im Leistungsfall als Arbeitslohn behandelt und so besteuert werden (Az.: VI R 9/05). Im konkreten Fall hatte ein Mann nach einem schweren Unfall rund 150.000 Euro von einer Gruppen-Unfallversicherung erhalten, die sein Arbeitgeber abgeschlossen und auch finanziert hatte. Er selbst hatte
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