Änderungen durch Jahressteuergesetz 2008
Das Jahressteuergesetz 2008 hält einige Änderungen für Steuerzahler bereit, die es zu beachten gilt. So fällt die bislang geltende Zweijahresfrist weg, d.h. alle die, die nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind und auch in den letzten sieben Jahren keine Erklärung abgegeben haben, können dies jetzt nachholen und sich so Geld zurückholen. Peter Kauth (Steuerexperte vom Internetportal Steuerrat24.de) erklärt, dass auch
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