Casino-Trinkgeld muss versteuert werden
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Croupiers das Trinkgeld aus dem so genannten Tronc eines Casinos als Einnahmen deklarieren und entsprechend versteuern (Az. VI R 49/06). Im konkreten Fall hatte ein angestellter Kassierer der Spielbank Berlin geklagt. Der Mann war im Bereich der Automatenspiele tätig und erhielt im Jahr 2004 neben seinem Festgehalt aus dem Tronc ein Trinkgeld in Höhe
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