Schwerer Schlag gegen Versicherungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feiert einen ersten Erfolg gegen die als gesetzeswidrig eingestuften Rückkaufwerte bei Lebensversicherungen. Das Handelsgericht Wien hat sich der VKI-Ansicht angeschlossen und die Bedingungen der Uniqa und der Ästerreichischen Beamtenversicherung (ÄBV) als nicht korrekt eingestuft. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Klauseln beider Versicherungen gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes verstiessen. In dem Streit geht es
Weiterlesen