Pflegeversicherung trägt kosten für ambulante und stationäre Pflege
Alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zahlen automatisch Beiträge an die Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist das Pflege-Versicherungsgesetz, das Mitte der 1990er Jahre verabschiedet wurde. Die Pflegeversicherung übernimmt sowohl die Kosten der ambulanten Pflege als auch Aufwendungen für stationäre Pflege, also die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es in den
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