Vernachlässigte Räumpflicht im Winter: Haftpflicht zahlt nicht immer
Wenn es im Winter schneit, dann müssen die Städte dafür sorgen, dass Straßen und Bürgersteige geräumt werden. Diese Verkehrssicherungspflicht können die Kommunen jedoch per Ortssatzung an die Anlieger weitergeben, und fast alle Städte tun das auch. Das hat zur Folge, dass die Eigentümer von Immobilien immer für jenen Teil des Bürgersteiges verantwortlich sind, der an ihrem Grundstück entlang verläuft. Besitzer
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