Kinder zählen mehrfach für Rente
Kinder zählen bei für die gezetzlichen Rentenanprüche gleich mehrfach. Für jedes Kind was nach 1991 geboren wurde wird von der Rentenversicherung eine Erziehungszeit von 3 Jahren gerechnet, für Kinder die vor dem 1.1. 1992 nur ein Jahr Erziehungszeit pro Kind. Ferner gibt es noch eine Berücksichtigung bis zum 10. Lebensjahr, diese gilt allerdings nur bei dem ältesten Kind. Die Rentenversicherung
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