Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht
So oder ähnlich kommt es täglich in Deutschland vor: Die Mutter gibt die Kinder zum Spielen zu ihrer Freundin. Dort ruiniert das Kind nun unbeaufsichtigt mit Saft oder Cola den Teppich der Freundin. In solchen Fällen wird gerne mal bei der Haftpflichtversicherung geschwindelt. Das wäre gar nicht nötig, denn die Versicherung der Freundin muss in solchen Fällen für den Schaden
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