Hausratversicherung für Wertgegenstände
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin bestätigte, müssen sich Versicherungsnehmer beim Abschluss der Hausratversicherung genau informieren, welche Konditionen für die Übernahme eventueller Schäden an Wertegegenständen durch Einbrüche und Diebstähle zu beachten sind. Einige Versicherungen verlangen eine besondere Sicherung dieser Gegenstände, sonst verweigern sie die Erstattung. Dies kann bis zur expliziten Vorschrift eines bestimmten Tresors gehen. Andere Versicherungen
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