Kein Versicherungsschutz bei angeborenen Krankheiten
Das Kammergericht Berlin widersprach in einem aktuellen Urteil der Entscheidung des Landgerichts Berlin und gab damit einer Versicherung Recht, die sich weigerte, einem an der Bluterkrankheit erkrankten Jungen eine monatliche Rente auszuzahlen. Bei der Bluterkrankheit handelt es sich um eine erblich bedingte Erkrankung, die in der Police vom Versicherungsschutz ausgenommen sei. Die Unfall- und Invaliditätsversicherung zahle zwar ab einem Behinderungsgrad
Weiterlesen