Anzeigefrist nicht versäumen
Achtung im Schadensfall. Bei einer Invalidität muss der Betroffenen nach einschlägigen Versicherungsbedingungen beweisen, dass die Invalidität innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten ist. Die entsprechende ärztliche Feststellung muss zudem 15 Monate nach dem Unfall vorliegen. Dies geht aus einem Urteil des OLG Saarbrücken hervor. Dabei hatte ein Versicherter gegen seine Unfallversicherung geklagt, da er sein Handgelenk aufgrund eines
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