Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer
Hat ein Geschäftsführer einer GmbH einen ‚"beherrschenden Einfluss" auf das Unternehmen und auf deren Geschicke, so ist er von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es ist dabei unerheblich, ob er als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist. In einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes wurde dies jetzt in einem Urteil festgelegt. Das Gericht betonte zwar, dass Geschäftsführer die nicht an einer Firma beteiligt
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