Private Krankenversicherung
Das Landgericht Bielefeld hat einer Klage eines Mannes stattgegeben, der gegen seine Krankenversicherung vor Gericht gezogen war. Gemäß dem jetzt gefällten Urteil darf eine private Krankenversicherung einem Mitglied nicht wegen einer genetischen Erkrankung kündigen. In dem genannten Fall war die Ehefrau des Versicherungsnehmers im Jahre 2004 dem Vertrag des Mannes beigetreten und dafür Fragen nach Arztbesuchen und Vorerkrankungen beantworten müssen.
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