Fahrraddiebstahl
Ist bei einer Hausratversicherung der Diebstahl eine Fahrrades mit versichert, so liegt die Beweispflicht für den Diebstahl des Rades beim Versicherungsnehmer. Die wurde in einem Urteil des Landgerichtes Bielefeld entschieden. In dem verhandelten Fall hatte einen Frau den Diebstahl ihres Fahrrades morgens um 8.30 UHR gemeldet. Die Versicherung deckt den Fahrraddiebstahl ab, wenn dieser in der Zeit von 06.00 UHR
Weiterlesen