Rentenpflichtige Nebenjobs für Beamte
Das Landessozialgericht in Darmstadt hat entschieden, dass Beamte, die mit einem Nebenjob über 400 Euro im Monat verdienen, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen. Verhandelt wurde der Einspruch eines Richters, der nebenbei als selbstständiger Lehrbeauftragter tätig war. Der Richter hatte die Befreiung von der Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Die von ihm erzielten Honorare lagen zwar
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