Rentenversicherung muss an vermissten Zahlen
In einem Urteil hat das Sozialgericht Dortmund jetzt entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung einem verschollenen Bergwanderer weiterhin Rente zahlen muss, auch wenn dieser bereits seit 8 Jahren verschwunden ist. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Rentenversicherung den Tod eines Menschen nicht selbst festlegen dürfe. Verhandelt wurde die Klage eines Abwesenheitspflegers, der gegen die Einstellung der Zahlungen von der
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