Gezahlte Rentenbeiträge werden nicht erstattet
Wer als Selbstständiger hofft, die in der Vergangenheit gezahlten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse erstattet zu bekommen, sollte sich nicht zu große Hoffnung machen. Zunächst ist eine Rückerstattung nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Der Selbstständige darf nicht mehr versicherungspflichtig sein und dies seit mindestens zwei Jahren. Zudem darf er sich nicht freiwillig gesetzlich versichern können. In einer aktuellen Entscheidung
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