Rentenversicherung muss nicht jede übergewichtsbedingte Kur bezahlen
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass übergewichtsbedingte Beschwerden alleine keinen Anspruch auf eine, von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlten, Kur begründen (Az.: S 33 R 2012/05). Im aktuellen Fall klagte eine 27-jährige arbeitslose Näherin mit einem Gewicht von 158 Kilogramm, deren Kurantrag von dem Deutschen Rentenversicherung Bund abgelehnt wurde. Hierbei handelte es sich um den insgesamt dritten Kurantrag der Frau (2005),
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