Diebstahlskosten steuerlich absetzbar?
Wer nach einem Diebstahl die Wiederbeschaffungskosten der gestohlenen Gegenstände als außergewöhnliche Belastung steuermindernd einsetzen möchte, darf das nur, wenn die Hausratversicherung nicht vollständig für den Schaden aufkommt (Az.: 2 K 441/04), entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Im konkreten Fall wurde einem Ehepaar während eines Urlaubs in Italien im Jahr 2002 ihr Wohnmobil einschließlich allem darin enthaltenem Hausrat gestohlen. Zwar ersetzte die
Weiterlesen