Bei aufgeflogener Schwarzarbeit müssen Sozialabgaben nachgezahlt werden
Wie aus einem vom Sozialgericht Dortmund veröffentlichtem Urteil (Az. S 34 R 50/06) hervorgeht, sind Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen und damit auffliegen auch nach mehreren Jahren noch zur Nachzahlung der Sozialabgaben verpflichtet. Im konkreten Fall hatte eine Bochumer Spedition geklagt, die sich weigerte, rund 25.000 Euro an Beiträgen und Säumniszuschlägen an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen nachzuzahlen. Sie begründete ihre Weigerung
Weiterlesen