Nicht feststellbare Berufsunfähigkeit zu Lasten des Versicherten
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main geht eine nicht feststellbare Berufsunfähigkeit infolge von Aggravation zu Lasten des Versicherten (AZ: 3 U 171/06). Im konkreten Fall lehnten die Richter die Rentenansprüche eines Mannes ab, der an Aggravation leidet, d.h. seine vorhandenen Krankheitssymptome bewusst übertreibt. Im Gegensatz zu einem Simulanten gibt es bei diesen Patienten tatsächlich Symptome, aber wie schwer und in
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