Kein Versicherungsschutz in der Raucherpause
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung während der Arbeitszeit besteht und zwar nur dann, wenn auch tatsächlich gearbeitet wird. Während der Pausenzeiten gilt die Unfallversicherung nicht, d.h. in der Frühstückspause, aber auch die Raucherpause ist nicht versichert. Selbst der Gang zur Toilette fällt aus der Versicherungszeit heraus. Es spielt auch
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