Lebensversicherung unterliegt der Erbschaftssteuer
Wer Leistungen aus einer Lebensversicherung erbt, muss diese nach der geplanten Erbschaftssteuerreform genauso versteuern wie es bei Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien der Fall ist. Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, würden bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro nach derzeitigem Stand 21.804 Euro Steuer fällig, wird die Erbschaftssteuerreform wie geplant durchgesetzt, steigt dieser Betrag auf mindestens 24.000 Euro. Es gibt jedoch
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