Psychotherapie soll vorab von PKV genehmigt werden
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt darf sich eine private Krankenversicherung das Recht vorbehalten, die Kostenübernahme für ambulante oder stationäre Psychotherapien davon abhängig zu machen, ob sie für diese Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt hat (Az.: 7 U 193/05). Die entsprechenden Absätze in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Versicherungen sind nach Ansicht der Richter nicht als so genannte überraschende
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