Ärztliche Medikamente von Hausratversicherung geschützt
Nach eine Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz fallen Medikamente, die ein Arzt für seine Patienten aufbewahrt, unter den Schutz der Hausratversicherung (Az.: 10 U 270/06). Im konkreten Fall wurde in die Wohnung einer Augenärztin eingebrochen und unter anderem Medikamente im Wert von rund 6800 Euro gestohlen. Die Medikamente befanden sich in der Wohnung der Ärztin, weil sie Patienten verabreicht werden sollten.
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