Unfallversicherung muss bei Fußball-Unfall auf Bolzplatz haften
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nach eigenen Angaben in einem aktuelle Urteil entschied, muss die Unfallversicherung auch bei Unfällen, die beim Fußballspielen auf dem Bolzplatz passieren, zahlen. Im konkreten Fall war ein Mann im Juni 2002 beim Fußballspielen mit seinem Sohn und anderen Vätern mit ihren Kindern auf dem Bolzplatz umgeknickt. Als Folge der Bodenunebenheit, über die der Mann gestolpert
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