Unfallopfer erhält 266.000 Euro für Hausbau
Ein Unfallopfer bekam vom Landgericht Münster eine Summe von 266.000 Euro zugesprochen, die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu zahlen ist (Az. 2 O 268/06) . Dieses Geld soll in den Bau eines behindertengerechten Hauses fließen, der insgesamt etwa 680.000 Euro kostete. Bei der Klägerin handelte es sich um eine junge Frau, die im Alter von zwei Jahren bei einem
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