BSG: Rentenkürzungen sind rechtens
Wenn Invalide vor ihrem 60. Geburtstag eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, war es seit 2001 üblich, dass diese um bis zu 10,8% gekürzt wurde. Wenn der Versicherte vor dem 60. Geburtstag verstorben ist, mussten auch die Hinterbliebenen mit Abschlägen von der Versicherungssumme rechnen. Jetzt hat das Bundessozialgericht in Kassel diese Kürzungspraxis für rechtens erklärt. Nach Berechnungen der Bundesregierungen würden sich
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