Diebstahlnachweis in Maßen
Wie aus einem in dieser Woche bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervorgeht, dürfen die Forderungen zum Diebstahlnachweis durch Versicherungen nicht überzogen sein (Az.: 10 U 515/07). Im konkreten Fall zeigte eine Fahrzeughalterin nach einem Wohnungseinbruch den Diebstahl ihres Autos in Polen an. Die polnische Polizei verhaftete kurz darauf einen Verdächtigen, der ein Geständnis über den Autodiebstahl ablegte. Die Versicherung der
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