Konkrete Angabe der Widerrufskosten bei Versicherungen
Nach einem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Musterbelehrung über das Widerrufsrecht sollen Versicherungsunternehmen die Kosten, die bei einem Widerruf entstehen, konkret in Euro angeben. Nach Ansicht des Ministeriums genüge es nicht, die Kosten, die vom Abschluss eines Versicherungsvertrages bis zum Widerruf entstehen, abstrakt zu umschreiben, vielmehr sei ein konkreter Geldbetrag erforderlich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Forderung
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