Kfz-Versicherung muss bei Rettungshandlung zahlen
Wenn ein Autofahrer einem Wild reflexartig ausweicht und es daraufhin zu einem Unfall kommt, muss die Kfz-Versicherung für die entstandenen Fahrzeugschäden aufkommen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem aktuellen Fall, bei dem sich die Versicherung weigerte, die Fahrzeugschäden in Höhe von ca. 8600 Euro zu ersetzen. Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Versicherte reflexartig und somit
Weiterlesen