Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall
Wer einen Unfall mit seinem PKW hatte und nicht selbst Schuld hat, der hat Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur seines eigenen PKW. Die entstehenden Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Wer auf den Ersatzwagen verzichtet hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Darauf haben Sachverständige jetzt im Zuge eines Kongresses hingewiesen. Die Nutzungsausfallentschädigung stellt eine finanziellen
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