Führerschein zu unrecht entzogen
Wem der Führerschein zu unrecht entzogen wurde, der hat einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz hervor. Dieser Anspruch auf Schadenersatz bezieht sich allerdings nicht auf die Kfz-Steuer und auf die Versicherung. Im Bezug auf die Steuer und Versicherung für einen PKW gilt grundsätzlich die Schadenminderungspflicht des Fahrzeughalters. Der Halter des Fahrzeuges hätte demnach den
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