Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist das sogenannte „Freie Fahren“ auf einer Rennstrecke wie dem Nürburgring nicht versichert (Az.: 12 U 148/13). Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit dem Porsche 911 GT3 seiner Mitarbeiterin vor zwei Jahren an der Veranstaltung „Freies Fahren“ auf dem Nürburgring teilnahm. Dabei krachte er auf der Nordschleife jedoch mit
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