Unfall mit Sommerreifen
Der „Focus“ weist darauf hin, dass es weder von seiten des Gesetzes noch von der Kfz-Versicherung eine Vorschrift für das Fahren mit Winterreifen gibt. In der deutschen Straßenverkehrsordnung wird lediglich festgelegt, dass das Fahrzeug eine „geeignete Bereifung“ aufweisen muss. Wenn dies nicht der Fall ist, muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Behindert ein Fahrer durch seine Sommerreifen andere
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