Unfall: Recht auf einen eigenen Sachverständigen
Die Rechtsanwaltskanzlei Kaiser & Kollegen aus Mannheim weist darauf hin, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall viele Rechte gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers haben. Dazu gehört unter anderem das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl. Dieser kann mit der Schadensfeststellung beauftragt werden. Oft bietet die Versicherung des Unfallverursachers an, einen eigenen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens einzusetzen. Auf dieses Angebot
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