Entfernung vom Unfallort kann Versicherungsschutz kosten
Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin weisen darauf hin, dass Autofahrer bei einem Unfall immer das Eintreffen der Polizei abwarten müssen, ansonsten riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Diese Weisung gilt immer, auch wenn der Fahrer seinen Wagen und seine Papiere am Unfallort hinterlässt und sich Zeugen zu erkennen gibt. Die Anwälte berufen sich hierbei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken,
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