Verschweigen von Vorschäden ist arglistige Täuschung
Wer eine Hausratversicherung beantragt, muss alle Fragen, auch die zu Vorversicherungen und Vorschäden wahrheitsgemäß beantworten, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Das entschied das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil (AZ: 24 O 506/06). Im konkreten Fall hatte eine Frau einen Online-Antrag ausgefüllt und die darin enthaltene Frage nach Vorschäden verneint und auch die außerordentliche Kündigung der vorherigen
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