Hausratversicherung: Schutz für Möbel, Computer & Co.

Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte – in den meisten Wohnungen ist eine ganze Reihe von Wertgegenständen zu finden. Kommt dieses Eigentum durch Diebstahl abhanden oder wird es z.B. durch Feuer oder einen Wasserschaden vernichtet, springt die Hausratversicherung ein. Diebstahl oder Zerstörung des Wohnungsinventars können auf diese Weise preiswert abgesichert werden. Schmuck, Kunstwerke und Bargeld lassen sich ebenfalls mit einer Hausratversicherung schützen. Zu

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Hausratversicherung zahlt nur bei deutlichen Spuren

Eine Hausratversicherung ist nur dann zur Zahlung eines Schadenersatzes für aus Haus oder Wohnung gestohlene Gegenstände verpflichtet, wenn der Geschädigte überzeugend belegen kann, dass in seine Wohnung eingebrochen wurde. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss er hierfür zweifelsfreie äußere Spuren eines unbefugten Eindringens nachweisen (Az.: 12 U 159/05).

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