Hausratversicherung muss auf Stehlgutliste hinweisen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem September diesen Jahres ist eine Hausratversicherung dazu verpflichtet, bei einem Einbruch die Versicherten darauf hinzuweisen, dass diese eine Stehlgutliste bei der Polizei vorlegen müssen und ansonsen ihren Versicherungsschutz riskieren (IV ZR 317/05). Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, in deren Wohnung eingebrochen wurde. Als die Eheleute in die Wohnung zurückkehrten,
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