Reisekasse von Außenversicherung geschützt?
Der durch eine Hausratversicherung geschützte Hausrat ist unter bestimmten Umständen auch geschützt, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung, z.B. auf Reisen befindet. Dieser als Außenversicherung bezeichnete Schutz ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Hausrat später wieder in die versicherte Wohnung zurückgebracht wird. Deutlich wird diese Regelung durch ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 24 S 19/08), das sich
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