Kaufbelege für Hausratversicherung aufheben
Wenn die Hausratversicherung nach einem Brand oder Einbruch den Schaden ersetzen soll, muss der Geschädigte den Wert des beschädigten oder zerstörten Hausrats nachweisen. Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin empfiehlt deshalb, besonders bei teuren Gegenständen wie Designermöbelstücken, Elektrogeräten oder teuren Kleidungsstücken die Kaufbelege aufzubewahren. Bei günstigen Gegenständen wie einfacher Kleidung oder aber auch CDs muss nicht
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